Ein Großteil der deutschen Unternehmen erfüllt die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte nicht. Die Regierung hat sich daher auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt und Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferanten auf die Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards zu überwachen.