Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zulieferer eines Unternehmens – also solche, zu denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht. Es müssen ausnahmslos alle unmittelbaren Lieferanten überprüft werden.
Für mittelbare Zulieferer besteht eine reduzierte, anlassbezogene Sorgfaltspflicht. Ein Unternehmen muss also erst bei substantiierten Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette tätig werden.